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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung aller Angebote von Survival Fitness KlG und ihren Mitarbeitern, unten genannt als Survival Fitness. 

Haftungsausschluss 

Die Nutzung der Angebote von Survival Fitness erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung von Survival Fitness ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Teilnehmers. 

Rücktrittsrecht 

Die Abonnements sind persönlich und nicht übertragbar. Sollte ein Teilnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht in der Lage sein, die Trainings zu absolvieren, so können diese zu einem späteren Zeitpunkt insofern das Angebot noch besteht nachgeholt oder an eine andere Person übertragen werden. Das Vorweisen eines Arztzeugnisses kann verlangt werden. Es gibt keine Rückerstattung des Preises. 

Ablehnen eines Teilnehmers 

Der Teilnehmer ist körperlich gesund und fit und übernimmt die Verantwortung für sein Training. Im Zweifelsfall konsultiert er vor Beginn der Trainings einen Arzt. Sollte Survival Fitness Bedenken bezüglich der Gesundheit eines Teilnehmers haben, so haben wir das Recht, ihn/sie abzulehnen. 

Kurs- und Abonnement Gebühren 

Die Kurs- und Abonnement Gebühr muss vollständig vor Kursbeginn / Trainingsbeginn beglichen werden. Die Bezahlung erfolgt in Bar, per Rechnung oder via unserer App.

Zahlung 

Die per Mail versandten Rechnungen sind innert 10 Tagen fällig. Survival Fitness behält sich im Falle des Zahlungsverzugs oder bei wiederholten Unregelmässigkeiten im Zahlungsverkehr das Recht vor, den Vertrag aufzulösen. Teilzahlungen sind auf Anfrage möglich. 

Angebot und Trainingszeiten 

● Gruppentraining
Das Angebot und die Trainingszeiten sind auf der Website (www.survivalfitness.ch) ersichtlich. Sie können jederzeit ändern worüber periodisch in einem Newsupdate berichtet wird. Kommt es zu einer kurzfristigen Trainingsabsage seitens Survival Fitness, wird dies im Buchungs-App kommuniziert oder den Teilnehmern per SMS/Whatsapp mitgeteilt. 

 

 

● Personal Trainings
Trainingsort und -zeit werden individuell im Voraus besprochen und abgemacht. 

Terminabsage Personaltraining

Bei Verhinderung des Kunden müssen die Trainingseinheiten 24h vorher abgesagt werden, sonst gelten sie als besucht und werden verrechnet*. 

*Jeder Personaltrainingskunde hat bei einem 20er Abo einen Joker und bei einem 40er Abo zwei Joker zur Verfügung. Diese können eingesetzt werden für eine kurzfristige Absage. Nicht gebrauchte Joker können nicht kumuliert werden für ein neues Abo. Bei Verhinderung des Trainiers wird es dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt und ein zeitnahen Ersatztermin gesucht.

Bei Gruppentrainings werden keine Joker angeboten.

 

 

Vertragsdauer 

Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Abonnement. Der Vertrag läuft ohne Kündigung automatisch nach Ende der Abonnement-Laufzeit aus. 

Gültigkeit:

Probemonat Light (4x Personaltraining): 5 Wochen gültig 

Probemonat Power (8x Personaltraining): 9 Wochen gültig

Halbjahres Abonnemente: 6 Monate Betreuung, 8 Monate für 1:1 Sessions

10ner Abonemente: 6 Monate gültig 

Nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen zu 100% nach der angegebenen Gültigkeitsdauer und können nicht zurückgefordert werden. 

Datenschutz 

Personenbezogene Informationen werden ausschliesslich im Zusammenhang mit Survival Fitness verwendet. Informationen werden nie an Dritte weitergegeben. 

Verbindlichkeit 

Die Buchung ist mit der mündlichen Zusage oder durch den Kauf in der APP verbindlich. Auch durch die mündliche Zusage anerkennt der Teilnehmer unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Änderungen AGB 

Der Teilnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann das Mitglied keine Rechte ableiten. 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

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